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Campingplatz Les Bruyères de Carnac
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Aufnahme von Minderjährigen
Aus offensichtlichen Sicherheitsgründen (Schwimmbad, mögliche Evakuierung des Campingplatzes bei einer Wetterwarnung ...) oder aus gesundheitlichen Gründen (eventueller Krankenhausaufenthalt während des Aufenthalts ...) sind Minderjährige ohne Begleitung ihrer Eltern nicht zugelassen. Darüber hinaus ist der Campingplatz Les Bruyères de Carnac im Sinne des Dekrets Nr. 2002-883 vom 3. Mai 2002 über den Schutz von Minderjährigen während der Schulferien, des Berufsurlaubs und der Freizeit nicht befugt, Gruppen- oder Einzelaufenthalte von Minderjährigen unter 18 Jahren, die nicht von ihren gesetzlichen Vertretern begleitet werden, außerhalb des Familienwohnsitzes zu gewährleisten.